Ausbildung und Nachweise

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Therapiehunde dienen der Wiederherstellung der Gesundheit, Rehabilitation und Resozialisierung. Sie werden gezielt in der Therapie bei Kindern und Erwachsenen aller Altersgruppen, punktuell oder dauerhaft, in Institutionen oder bei Hausbesuchen eingesetzt.

Behindertenbegleithunde erhalten nach der Grundausbildung eine individuelle dienstleistende Spezialausbildung je nach Behinderung und Bedürfnis des einzelnen Menschen. Jeder eingesetzte Hund hat erfolgreich die Ausbildung zum Theraphiehund bestanden.

Es können auch Hunde eingesetzt werden, die sich nach erfolgreicher BP-V und bestandener Eignungsprüfung in Ausbildung befinden. Die Ausbildung beinhaltet insgesamt vier Prüfungen, in denen besonders die
Wesensfestigkeit, Verträglichkeit gegenüber unterschiedlichen Menschen und gegenüber Artgenossen überprüft werden. Dabei wird sehr großer Wert auf den Gehorsam gelegt.

Jeder Therapiehund verfügt über ein Gesundheitszeugnis und erhält zur Prophylaxe einen systemischen Floh- und Zeckenschutz. Alle acht Wochen erfolgt prophylaktisch eine Wurmkur.